Inter-Glas GmbH in St. Egidien
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
1. Auftragsbestätigung
Angebote, in schriftlicher oder in mündlicher Form, sind bis zur Auftragsbestätigung durch uns freibleibend.
2. Verbindlichkeit der Unterlagen
Die zu unserem Angebot gehörenden Unterlagen, sowie die evtl. erfolgten mündlichen Zusicherungen von Eigenschaften, Maßen, Gewichten, Skizzen, Zeichnungen und Leistungsbeschreibungen, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
3. Preise
Unsere Preise verstehen sich ab unserem Lager Glauchau, wobei die Lieferung auf Gefahr des Empfängers vorgenommen wird, falls mit unserer Auftragsbestätigung nichts anderes bestätigt wurde.
4. Preiskorrekturen
Treten mehr als 3% Lohn- und Materialpreiserhöhungen ab Auftragsdatum ein, behalten wir uns notwendige Preiskorrekturen vor, falls Lieferungen nicht innerhalb 3 Monaten nach Auftragsdatum und Bestätigung erfolgen. Andernfalls sind wir zum Rücktritt berechtigt.
5. Bezahlung und Eigentumsverhältnisse
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Unsere Gewächshäuser, Hallen, Wintergärten und Überdachungen sind in der Regel Bausätze und, elementar verschraubt, demontierbar, so dass sie nach Demontage erneut verwendbar sind. Dieses trifft auch für geliefertes Zubehör, wie Heizungen, Beregnungsanlagen, Apparate und Maschinen zu. Im Falle der Weiterveräußerung von uns gelieferter Ware, die noch nicht bezahlt wurde, gilt der Anspruch aus Weiterlieferung bis zur Höhe unserer Forderungen als an uns abgetreten. Eingehende Beträge sind gesondert für uns zu verwahren. Wenn der Wert, der für uns nach den vorstehenden Bedingungen bestehenden Sicherheiten den Wert unserer Forderungen - nicht nur vorübergehend – um insgesamt mehr als 20 % übersteigt, so sind wir auf Verlangen des Bestellers zur entsprechenden Freigabe von Sicherheiten seiner Wahl verpflichtet.
6. Lieferfristen
Die vereinbarten Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Nichteinhaltung rechtfertigt nur den Rücktritt nach der Setzung einer Nachfrist von 2 Monaten.
7. Gewährleistung
Wir gewährleisten ab Lieferungstag handelsübliche Beschaffenheit der Liefergegenstände auf die Dauer von 2 Jahren nach den Gewährleistungsgrundsätzen des Kaufrechts, mit der Maßgabe, dass von uns zu vertretene Material- und Herstellungsmängel unentgeltlich behoben werden. Erst nach zweimaligem Scheitern des Versuches der Mängelbehebung kommt das Minderungs- oder Wandlungsrecht in Betracht. Konstruktionsänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Für Geräte und Maschinen, für die Garantiescheine ausgegeben wurden, gilt der Inhalt derselben. Für Bauleistungen und Sonderkonstruktionen gilt zum beiderseitigen Interessenausgleich die Verdingungsordnung für Bauleistungen- VOB Teil B, die in der neuesten Fassung übergeben wurde.
8. Allgemeine Verjährung bei Verbrauchern
Für den Fall, dass der Besteller / Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, beträgt die Verjährung von neu gelieferten Sachen 2 Jahre, bei gebrauchten Sachen 1 Jahr. Bei Reparaturleistungen- die keine Bauleistungen im Sinne des BGB darstellen beträgt die Gewährleistung 1 Jahr ab Abnahme. Beschädigungen, bedingt durch höhere Gewalt, z. B. Sturm, Hagel usw., sind nicht Gegenstand unserer Gewährleistung. Für durchgeführte Reparaturen, Erneuerungen und Umverglasungen wird hinsichtlich des Materials sowie der Funktionsfähigkeit keine Gewährleistung übernommen. Anspruch auf Gewährleistung besteht nur, wenn Liefergegenstände voll bezahlt werden.
9. Allgemeine Verjährung bei Unternehmern
Die Gewährleistung im Geschäftsverkehr mit Unternehmern: Für Mängel an neuen Teilen, die keine Bauleistung darstellen, wird eine Gewährleistungspflicht von einem Jahr vereinbart. Bei Lieferung von gebrauchten Teilen, die keine Bauleistung im Sinne des BGB darstellen, wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Für Bauleistungen wird aufgrund der beiderseitigen Vereinbarungen der VOB Teil B die Regelung des § 13 VOB Teil B Vertragsbestandteil. Die Gewährleistung beträgt demnach 2 Jahre.
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung, die nicht gleichzeitig auf der Verletzung einer vertraglichen Hauptbelassungspflicht durch den Unternehmer beruhen, sind sowohl gegen den Unternehmer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. dessen Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Besteller gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen. Schadenersatzansprüche nach dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz) bleiben ebenso unberührt, wie eine Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
Die Geltendmachung von Schadenersatz ist auf den unmittelbaren Schaden und auch 1% der Auftragssumme begrenzt und nur bei grobem Verschulden oder Vorsatz zulässig. Zwischenzeitliche Auftragsänderungen können die Lieferfristen entsprechend verlängern. Das gleiche gilt bei höhere Gewalt und Vorkommnissen, die wir nicht zu vertreten haben. Rücktritt von der Lieferung, bedingt durch höhere Gewalt, ist von unserer Seite aus möglich.
10. Widerrufsrecht
Dem Verbraucher steht nach § 355 BGB ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu welchem der Kunde eine deutliche gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt worden ist. Die Frist beginnt jedoch nicht mit dem Tage des Eingangs der Ware beim Verbraucher. Die Widerrufsfrist beträgt 2 Wochen. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs in Textform an die o.g. Adresse der Inter-Glas GmbH, St. Egidien bzw. Rücksendung der Waren, die – nach Kundenspezifikationen angefertigt werden. Bei Bestellungen bis zu einem Betrag von EURO 40,00 hat der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen. Für Warensendungen, die einen Betrag von EURO 40,00 übersteigen, übernimmt Inter-Glas die Transportkosten. Der Verbraucher hat hierzu, für ihn kostenfrei, die Deutsche Post AG mit einer unfrei Standard-Sendung zu beauftragen. Portokosten, die dem Verbraucher durch eine von ihm freigemachte Rücksendung entstehen, können nicht zurück erstattet werden. Für Großstücke ab 15 Kilogramm veranlasst die Firma Inter-Glas die Abholung der Ware beim Verbraucher. Die Abholung der Ware kann bei der Service-Hotline der Firma Inter-Glas, per Fax oder per Email beantragt werden. Der Verbraucher hat für eine durch die bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entstandene Verschlechterung Wertersatz zu leisten, es sei denn, die Verschlechterung ist ausschließlich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen. Im Rahmen der Vermeidung einer Verschlechterung der Ware bei bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme empfehlen wir, den Einbau einzelner Komponenten durch autorisiertes Fachpersonal durchführen zu lassen.
11. Montagen
Die Montagen gelten als selbstständiges Rechtsgeschäft. Sie werden zu festen Pauschalpreisen übernommen, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Nach Anlieferung des Materials kann nicht die sofortige Ausführung der Montage verlangt werden, insbesondere nicht, wenn die Wetterverhältnisse ein Arbeiten im Freien nicht zulassen. Sollten auf Wunsch der Bauherrn Überstunden oder Feiertagsarbeit geleistet werden, sind entsprechende tarifliche Lohnzuschläge zu zahlen. Unsere Montagepreise setzen normale Bedingungen voraus, d. h., der Bauherr hat den Bauplatz in ordnungsgemäßem und die Montage nicht behindernden Zustand bereitzustellen. Das gleiche gilt für den Anfahrtsweg. Wird die Montage übermäßig erschwert, behalten wir uns eine Berechnung von Montagemehrkosten vor. Der Bauherr stellt rechtzeitig und unentgeltlich nahe dem Bauplatz notwendige, verschließbare Räumlichkeit zur Unterbringung von Material und Werkzeugen zur Verfügung. Die Haftung für angelieferte und gelagerte Materialien übernimmt der Bauherr. Mit Lieferung trägt der Käufer bzw. Besteller die Gefahr. Eine Bauabnahme durch unsere Monteure im Beisein des Bauherrn schließt das Bauvorhaben ab. Sie muss schriftlich durch Unterschrift bestätigt werden. Etwa noch festgestellte Mängel werden schnellstmöglich bzw. an Ort und Stelle behoben. Bei Geltendmachung weiterer Mängel nach Abnahme gelten unsere Vereinbarungen der Gewährleistung.
12. Nebenabreden oder Zusagen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von uns bestätigt wurden.
13. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen verbindlich. Etwaige Druckfehler, offensichtlicher Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler verpflichten uns nicht gegenüber unserem Vertragspartner.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Kunden und der Firma Inter-Glas bestehenden Vertragsverhältnis ist Erfüllungsort der Sitz der Firma Inter-Glas GmbH. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist, ist Glauchau ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten.